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Wichtiger Hinweis zum e-mail Verkehr

Die Gemeinde Quierschied bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Quierschied eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der unter nachstehendem Link zur eGo-Saar dargelegten Bedingungen.

Link:       virtueller Briefkasten

Falls der Link nicht funktioniert, kopieren Sie bitte folgende Zeile in Ihren Webbrowser

www.saarland-kommunal.de/ego/Virtuelle Post/Rahmenbedingungen2.htm

Für rein informativen E-mail-Verkehr können Sie weiterhin den direkten Weg zur Verwaltung über die unter Kontakte angegebenen E-mail-Adressen wählen.

Hierzu gelten folgende Regeln:

Sind eine Nachricht oder ein Dokument nicht verarbeitbar, z.B. wegen technischer Probleme oder bei Befall mit Computer-Viren. so gelten sie als nicht lesbar. Soweit möglich werden Sie seitens des Empfängers über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

Möchten Sie Nachrichten mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: Adobe Akrobat ab Version 4.0 [.pdf], Richtextformat [.rtf], Microsoft Word ab Version 97 [.doc] und Microsoft Exel ab Version 97 [.xls].

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann das Dokument nicht bearbeitet werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Quierschied; sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten.“